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Nutzungsbedingungen

日本語: 講師規約

Das Vollmond-Sekretariat (unten als „Schule“ bezeichnet) legt bezüglich der Nutzung des von der Schule betriebenen Sprachlernservice durch Lehrer (unten als „dieser Service“ bezeichnet), das folgende Regelwerk für Lehrer (unten als „dieses Regelwerk“ bezeichnet) fest.

Die Nutzung dieses Service durch alle Lehrer kann ausschließlich nach Zustimmung zu diesem Regelwerk und den extra festgelegten Datenschutzrichtlinien (https://vollmond.online/privacy-policy/) erfolgen.

I. Allgemeines

1. Anwendung des Regelwerks

1-1. Abgesehen von der Nutzung dieses Service durch Lehrer gilt dieses Regelwerk auch für alle Informationen, die die Schule in Verbindung mit diesem Service per E-Mail oder anderweitig verschickt.

1-2. Zusätzlich zu den unter „I. Allgemeines“ aufgeführten Regeln gelten jeweils die unten entsprechend des jeweils gehaltenen Unterrichtskurses aufgeführten besonderen Bestimmungen.
(1) Privatkurs und besondere Bestimmungen für Privatkurse
(2) Konversationskurs und besondere Bestimmungen für Konversationskurse
(3) Übungskurs und besondere Bestimmungen für Übungskurse
(4) Gruppenkurs und besondere Bestimmungen für Gruppenkurse

1-3. In diesem Regelwerk genannten Daten und Uhrzeiten beziehen sich auf japanische Ortszeit.

2. Definitionen

2-1. Die in diesem Regelwerk verwendeten Begriffe haben jeweils die unten aufgeführte Bedeutung.
(1) Unterrichtsteilnehmer: Person, die nach Erledigung der in diesem Regelwerk festgelegten Formalitäten das Recht erhält, Unterricht direkt von einem Lehrer zu erhalten
(2) Zuhörer: Person, die nach Erledigung der in diesem Regelwerk festgelegten Formalitäten das Recht erhält, den Unterricht eines Lehrers für einen Unterrichtsteilnehmer zu verfolgen.
(3) Nutzer: gemeinsame Bezeichnung für Unterrichtsteilnehmer und Zuhörer
(4) Lehrer: Person, die mit der Schule einen Lehrervertrag geschlossen hat.
(5) Vorlesungsapp: von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellte Onlineserviceapplikation, die für den Unterricht verwendet wird (Skype, Zoom, Line, usw.)
(6) Unterrichtsvertrag: Vertrag über das Angebot von Unterricht sowie in Verbindung mit der Kursteilnahme geschlossener Vertrag
(7) Lehrervertrag: Vertrag zur Durchführung von Unterricht für Unterrichtsteilnehmer unter Nutzung dieses Service
(8) Diese Website: Website, die die Schule zum Zwecke des Angebots dieses Service verwaltet und betreibt.

3. Registrierung von Lehrern

3-1. Wer sich als Lehrer registrieren lassen möchte (unten als „Bewerber“ bezeichnet), kann eine Bewerbung entsprechend der von der Schule festgelegten Formalitäten einreichen und sich nach Offenlegung der Daten sowie einem Bewerbungsgespräch mit einem Verantwortlichen der Schule bei diesem Service als Lehrer registrieren und es kann wirksam ein Lehrervertrag zwischen der Schule und dem Lehrer auf Grundlage dieses Regelwerkes geschlossen werden.

3-2. Wenn die Schule feststellt, dass eine der unten aufgeführten Merkmale auf den Bewerber zutrifft, kann die Bewerbung ohne weitere Benachrichtigung abgelehnt werden. Außerdem ist die Schule nicht zu einer Begründung der Ablehnung verpflichtet.
(1) Der Bewerber ist noch keine 18 Jahre oder hat als Minderjähriger keine Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters erhalten.
(2) Dem Bewerber wurde in der Vergangenheit ein Vertragsverhältnis von Seiten der Schule gekündigt.
(3) Der Bewerber erfüllt die von der Schule festgelegten Bewerbungsbedingungen nicht.
(4) Die Bewerbung zur Registrierung wurde von einem Dritten vorgenommen.
(5) Der Bewerber verfügt entsprechend dem Recht des Landes, in dem er lebt, über keine Arbeitserlaubnis.
(6) Der Bewerber wurde aus anderen Gründen von der Schule als untauglich eingestuft.

4. Aktualisierung der Daten der Lehrer

4-1. Jede Änderung der Daten eines Lehrers, die er bei seiner Registrierung angegeben hat, sind der Schule unverzüglich mitzuteilen. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden usw., die bei einer verspäteten oder ausbleibenden Benachrichtigung eintreten.

5. Auflösung des Lehrervertrages

5-1. Der Lehrer kann den Lehrervertrag jederzeit durch eine Benachrichtigung im Voraus gegenüber der Schule auflösen. Allerdings hat er im Falle des Bestehens eines gültigen Unterrichtsvertrages zu gewährleisten, den Unterrichtsteilnehmer, dem er gemäß diesem Vertrag zum Angebot des Unterrichts verpflichtet ist, entsprechend seiner eigenen Verantwortung rechtzeitig im Voraus zu benachrichtigen.

5-2. Unabhängig vom jeweiligen Grund muss der Lehrer bei Auflösung des Lehrervertrages aus dem gemeinsamen Crowdservice, der Gruppe auf Line und allen anderen zur Durchführung des Lehrervertrages zur Verfügung gestellten Serviceangeboten austreten oder alle angemessenen und vernünftigen Maßnahmen einleiten, um diese selbst nicht mehr nutzen zu können. Außerdem hat er alle von der Schule erhaltenen Lehrmittel, Materialien und anderen vermittelten Inhalte und Informationen (unten als „Materialien usw.“ bezeichnet) entsprechend der Maßgaben der Schule zurückzugeben oder angemessen zu entsorgen und darf außerdem unabhängig von der Rückgabe oder Entsorgung der Materialien usw. diese unter keinen Umständen für einen Dritten nutzen.

5-3. Die vorhergehenden Bestimmungen bleiben nach der Auflösung des Lehrervertrages weiterhin bestehen, soweit zwischen der Schule und dem Lehrer schriftlich keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6. Pflichten der Lehrer

6-1. Der Lehrer gibt eine Erklärung über die folgenden Artikel ab und garantiert diese.
(1) Die der Schule angezeigten Daten sind aktuell und zutreffend.
(2) Dieses Regelwerk wird eingehalten.
(3) Den Nutzern werden zutreffender und zweckmäßiger Unterricht sowie ebensolche Informationen angeboten.
(4) Den Nutzern wird Unterricht entsprechend dem Unterrichtsvertrag angeboten.
(5) In Übereinstimmung mit den Gesetzen des Aufenthaltslandes wird der entsprechenden Steuerpflicht nachgekommen.

6-2. Der Lehrer hat den Unterricht mit dem Ziel zu gestalten, dass der Unterrichtsteilnehmer das Unterrichtsangebot weiter wahrnehmen kann und hat, wenn er von anderen Lehrern dazu aufgefordert wird, Umstände und Inhalt seines Unterrichts offenzulegen oder zu teilen, die zum Erreichen dieses Zieles notwendige Mitarbeit beizutragen.

6-3. Sämtliche im Zuge der Nutzung dieses Service erlangte Informationen über die Schule, die Nutzer sowie andere Lehrer (einschließlich persönlicher Daten, aber nicht hierauf beschränkt) dürfen weder wissentlich noch unwissentlich an Dritte weitergegeben werden, müssen streng vertraulich verwaltet werden und dürfen ausschließlich zum Ziele der Erfüllung des Unterrichts und in Übereinstimmung mit diesem Regelwerk genutzt werden.

6-4. Die vorhergehenden Bestimmungen bleiben unabhängig vom jeweiligen Grund auch nach der Auflösung des Lehrervertrages weiterhin bestehen.

7. Unterrichtsumgebung

7-1. Der Lehrer hat den Unterricht unter Benutzung der Vorlesungsapp abzuhalten. Zu dieser Nutzung muss sich der Lehrer an die von dem jeweiligen Dritten, der die Vorlesungsapp anbietet, festgelegten Regeln und Bedingungen halten.

7-2. Der Lehrer hat die Installation der Vorlesungsapp usw. vor Beginn des Unterrichts zu erledigen und sich davon zu überzeugen, dass diese korrekt genutzt werden kann.

7-3. Die zur Nutzung der Vorlesungsapp notwendigen Kommunikationsleitungen, Kommunikationsausrüstung, Nachrichtenendgeräte, Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe des Videobildes (Kamera usw.), Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe des Tons (Mikrofon, Headset, Kopfhörer usw.) und alle anderen Geräte sind vom Lehrer und in dessen Verantwortung zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind sämtliche Gebühren und Kosten für diese Geräte vom Lehrer zu tragen.

7-4. Der Lehrer hat die Verantwortung zu tragen, wenn die Vorlesungsapp aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht richtig genutzt und der Unterricht nicht reibungslos stattfinden kann.

7-5. Die Bestimmungen der obigen Artikel dieses Artikels gelten nicht für Unterricht, der direkt in Präsenz stattfindet (Privatunterricht in Präsenz usw.).

8. Unterricht

8-1. Wer Lehrer werden möchte (unten als „Bewerber“ bezeichnet) oder von der Schule einen Auftrag zum Angebot von Unterricht angenommen hat, hat in eigener Verantwortung unverzüglich die Möglichkeit der Übernahme dieses Auftrages zu prüfen und die entsprechenden Willenserklärungen zu dessen Übernahme auf die von der Schule festgelegte Art und Weise abzugeben. Mit der Abgabe einer Willenserklärung zur Übernahme eines Auftrages kommt zwischen der Schule und dem Lehrer wirksam ein Unterrichtsvertrag über das Angebot von Unterricht durch den Bewerber mit dem Inhalt des Antrages des Bewerbers zustande.

8-2. Wenn die Zeit für den Unterrichtsbeginn festgelegt ist, hat der Lehrer für einen pünktlichen Beginn des Unterrichts Sorge zu tragen.

8-3. Wenn der Lehrer den Unterricht mehrmals ohne Grund absagt oder die Schule auf Grundlage der Behauptung eines Unterrichtsteilnehmers usw. feststellt, dass im Zuge des Unterrichtsangebots eine unangemessene Handlung stattgefunden hat, kann gegenüber dem Lehrer eine Verwarnung, Anweisung zur Besserung usw. erteilt werden.

8-4. Konnte der Unterricht aufgrund von Umständen seitens des Lehrers (hierin eingeschlossen eine Verspätung des Zuges, Probleme mit der Kommunikationsleitung, aber nicht hierauf beschränkt) nicht zur festgelegten Uhrzeit beginnen, ist die Unterrichtszeit, außer im Falle unvermeidlicher Umstände, nach Beratung mit dem Unterrichtsteilnehmer entsprechend zu verlängern.

9. Stornierung einer Unterrichtsstunde

9-1. Muss die Reservierung des Unterrichts von Seiten des Unterrichtsteilnehmers storniert werden, wird dem im Voraus zugestimmt.

9-2. Kann der Unterricht von Seiten des Lehrers nicht zur vereinbarten Zeit beginnen oder muss diese storniert werden, muss der Nutzer direkt auf eigene Verantwortung benachrichtigt werden.

10. Zahlung des Unterrichtsentgelts

10-1. Der Lehrer hat bis zum Ende jeden Monats (oder zu dem mit der Schule vereinbarten Termin) auf die von der Schule festgesetzte Art und Weise Auskunft über die Zeiten des von ihm gehaltenen Unterrichts zu erteilen. Die Schule übernimmt keinerlei Verantwortung für aus einer verspäteten oder unterbliebenen Auskunft resultierenden Verspätung der Zahlung der Unterrichtsvergütung.

10-2. Die Unterrichtsvergütung wird von der Schule auf Grundlage der Auskunft des Lehrers berechnet und zum 15. des auf die Erteilung der Auskunft folgenden Monats per Überweisung in japanischen Yen auf ein vom Lehrer bestimmtes Bankkonto ausgezahlt. Des Weiteren werden die etwaig anfallenden Überweisungs- und Bearbeitungsgebühren vom Lehrer getragen. Wird allerdings mit der Schule eine schriftliche Vereinbarung (hierin wird auch eine elektronische Aufzeichnung eingeschlossen) über eine andere Zahlungsart getroffen, wird dieser entsprochen.

10-3. Die Schule kann bei einem Verstoß gegen dieses Regelwerk oder wenn es die Gefahr eines solchen Verstoßes feststellt, die Auszahlung der Unterrichtsvergütung zurückbehalten.

11. Verbotene Handlungen

11-1. Der Lehrer darf in Verbindung mit der Nutzung dieses Service oder dem Angebot von Unterricht keine der folgenden Handlungen verüben.
(1) Absichtliche oder grob fahrlässige Übermittlung, Angabe, Offenlegung usw. einer falschen Information
(2) Verletzung des Rechtes an geistigem Eigentum wie Urheberrecht, Markenrecht usw. eines Nutzers, eines anderen Lehrers, der Schule oder eines Dritten oder Handlung, die eine solche Verletzung befürchten lässt
(3) Diskriminierung oder Verleumdung usw. eines Nutzers, eines anderen Lehrers, der Schule oder eines Dritten oder Verletzung seines Rufes oder seiner Vertrauenswürdigkeit
(4) Verletzung des Eigentums, der Privatsphäre, des Rechts am eigenen Bild oder öffentlicher Zugänglichmachung eines Nutzers, eines anderen Lehrers, der Schule oder eines Dritten oder Handlung, die eine solche Verletzung befürchten lässt
(5) Die Verbreitung eines Gerüchts, Täuschung oder Bedrohung der Schule oder eines Nutzers, Beschädigung des Vertrauens in einen anderen Lehrer oder die Behinderung der Schule oder der Dienstverrichtung eines anderen Lehrers
(6) Belästigung eines Nutzers
(7) Die Nutzung dieses Service zu anderen Zwecken als dem Angebot von Unterricht wie Verkauf von Produkten usw.
(8) Unterrichtsangebot mit gegen Recht und gute Sitten verstoßendem Inhalt oder kriminellem oder diskriminierendem Inhalt
(9) Angebot von Unterricht, der absichtlich gegen Tatsachen verstoßenden oder falschen Inhalt enthält
(10) Die öffentliche Zugänglichmachung von Unterrichtsinhalten, Bildern, Videos, Tonaufzeichnungen ohne die Erlaubnis der Schule sowie aller anderen Unterrichtsteilnehmer (nur in dem Fall, dass weitere Kursteilnehmer auf der Bild- oder Tonaufzeichnung usw. sind) oder das Posten auf einem Kanal für soziale Medien usw.
(11) Die öffentliche Zugänglichmachung einer Anfrage an die Schule oder einer Antwort der Schule, das Posten auf einem Kanal für soziale Medien usw. oder eine Nutzung, die anderweitig über das Ziel des privaten Gebrauches hinausgeht ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Schule
(12) Die Offenlegung persönlicher Daten von Nutzern oder anderer Lehrer gegenüber einem Dritten oder deren Benutzung für andere Zwecke als die Nutzung dieses Service.
(13) Die Nutzung dieses Service unter Vortäuschung der Identität eines anderen Lehrers oder Unterrichtsteilnehmers
(14) Angebot von Unterricht usw. ohne Einbeziehung dieses Service oder direkter Vertragsschluss mit einem Nutzer zum Angebot eines diesem Service ähnlichen Service
(15) Gewalttätige oder bedrohende Worte und Taten oder ungerechtfertigte Forderungen, die über die gesetzliche Verantwortlichkeit hinausgehen
(16) In Verbindung mit Betrug o.ä. illegalen Aktivitäten stehende Handlungen
(17) Handlungen, die darauf abzielen, zu einer Religionsgemeinschaft, einer politischen Organisation, dem Verkauf von Betriebsrechten nach einem Schneeballsystem usw. einzuladen.
(18) Verschicken oder Zeigen von obszönen oder kindesmisshandelnden Worten und Taten, Handlungen, Bilder, Schriften usw.
(19) Nutzung oder Angebot eines mit einem Computervirus o.ä. infizierten Programmes
(20) Nichterfüllung des Unterrichtsangebotes oder wiederholtes unvollständiges Angebot
(21) Behinderung des Fortschritts des Unterrichts oder nicht zum Angebot des Unterrichts passende Handlungen
(22) Beihilfe oder Anstiftung zu einer in den obigen Artikeln beschriebenen Handlung
(23) Andere von der Schule als unpassend eingestufte Handlungen

11-2. Die Beurteilung, inwieweit eine Handlung den obigen Artikeln entspricht, folgt der Einschätzung der Schule und es besteht keine Verpflichtung seitens der Schule diese Beurteilung zu erklären.

12. Benachrichtigungen

12-1. Anfragen des Lehrers in Verbindung mit diesem Service und anderer Informations- oder Nachrichtenaustausch des Lehrers mit der Schule sowie Benachrichtigungen in Verbindung mit Änderungen dieses Regelwerkes und anderer Informations- oder Nachrichtenaustausch der Schule erfolgt mit der E-Mail-Adresse des Lehrers oder dessen Account auf Line oder auf andere von der Schule festgelegte angemessene Art und Weise.

12-2. Mit dem Abschicken der im obigen Artikel genannten Benachrichtigung gilt diese als dem Lehrer zugegangen.

12-3. Außer im Falle eines Grundes, den die Schule zu vertreten hat, übernimmt die Schule keinerlei Verantwortung, falls eine der in Artikel 1 genannten Nachrichten nicht erhalten wird.

13. Umgang mit den Registrierungsdaten

13-1. Die Schule verwaltet sämtliche der Schule vom Lehrer offengelegten Daten (inklusive aller persönlichen Daten) unter Einhaltung der dem Datenschutzgesetz und anderen gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden von der Schule festgelegten Datenschutzrichtlinien.

14. Beendigung dieses Service und Auflösung des Lehrervertrags

14-1. Stellt die Schule fest, dass einer der folgenden Artikel auf den Lehrer zutrifft, kann das Angebot dieses Service ohne vorherige Benachrichtigung eingestellt oder der Lehrervertrag direkt aufgelöst werden.
(1) Eine Handlung entsprechend der unter 11.1 aufgeführten Artikel.
(2) Die Feststellung, dass einer der unter 3.2 aufgeführten Artikel zutrifft.
(3) Es erfolgt bezüglich der eigenen Unterrichtszeit oder des Inhaltes eine absichtliche oder grob fahrlässige Falschangabe oder Information, die nicht der Wahrheit entspricht.
(4) Die Schule stellt eine Beschädigung des Vertrauens in diesen Service fest.
(5) Der Schule erscheint eine Fortsetzung des Lehrervertrages unangemessen.

14-2. Stellt die Schule eine Verletzung dieses Regelwerkes von Seiten des Lehrers fest, oder befürchtet eine solche Verletzung, kann es im Zuge einer Verwarnung einen angemessenen Zeitraum festlegen und den Lehrervertrag direkt auflösen, wenn nach Ablauf dieses Zeitraumes die Verletzung nicht korrigiert wurde.

14-3. Wird der Lehrervertrag von der Schule aufgrund eines der vorangehenden beiden Artikel aufgelöst, entfällt die Pflicht der Schule zur Zahlung noch ausstehender Unterrichtsvergütung.

14-4. Die Beendigung dieses Service oder Auflösung eines Lehrervertrages ist kein Hindernis für Schadensersatzforderungen oder anderweitige Forderungen der Schule gegen den Lehrer.

15. Unterbrechung und Beendigung dieses Service

15-1. Wenn die Schule dies als notwendig erachtet, kann nach Benachrichtigung der Lehrer die Gesamtheit oder ein Teil dieses Service aktualisiert oder das Angebot eingestellt werden.

15-2. Wird das Angebot dieses Service beendet, zeigt die Schule dies zwei Monate im Voraus auf dieser Webseite an und benachrichtigt die Lehrer.

15-3. Gleichzeitig mit der Beendigung dieses Service wird auch der Lehrervertrag aufgelöst.

16. Ersatz von Schäden

16-1. Der Lehrer ist verpflichtet, sämtliche aufgrund eines Verstoßes gegen dieses Regelwerk, durch Absicht des Lehrers oder aufgrund einer groben Fahrlässigkeit der Schule entstandenen Schadenskosten inklusive angemessener Anwaltskosten direkt zu ersetzen.

16-2. Die Bestimmungen des vorangehenden Artikels bleibt auch weiterhin bestehen, wenn der Lehrervertrag nicht aus diesem Grund aufgelöst wird.

17. Rechte an geistigem Eigentum

17-1. Der Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Nutzung dieses Service keine Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum der Schule oder eines Dritten verletzt werden.

17-2. Alle Urheberrechte, Markenrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum in Verbindung mit diesem Service stehenden Texten, Bildern, Tonaufzeichnungen, Markenzeichen, Logos usw. (unten als „diese vermittelten Inhalte und Informationen“ bezeichnet) bleiben ausschließlich im Besitz der Schule oder der zum Besitz berechtigten Dritten (unten gesammelt als „Berechtigte“ bezeichnet). Der Lehrer darf diese ohne die Erlaubnis der Berechtigten nicht im über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus nutzen (vervielfältigen, verändern, durch Hochladen o.ä. der Allgemeinheit zugänglich machen, verleihen, übertragen, verkaufen usw.)

17-3. Wird die Schule von einem Berechtigten von einer Rechtsverletzung des Lehrers informiert oder stellt die Schule einen Verstoß gegen die obigen beiden Artikel fest, können das Angebot dieses Service gegenüber dem Lehrer eingestellt und weitere Schritte oder Forderungen zum Ersatz des Schadens eingeleitet werden.

17-4. Der Lehrer überträgt der Schule das Recht, die Texte, Fotos und anderen Informationen, die er auf seinem Profil offenlegt (ausgenommen persönlicher Daten) ohne Entgelt und zeitlich uneingeschränkt zu vervielfältigen, der Allgemeinheit zugänglich zu machen, zu verändern, zu löschen oder anderweitig zu nutzen.

18. Haftungsausschluss

18-1. Die Schule übernimmt für die Richtigkeit, Verlässlichkeit, Nützlichkeit usw. von in Verbindung mit diesem Service bereitgestellten Informationen, Inhalten usw. sowie den Abschluss von Unterrichtsverträgen keinerlei Garantie und keine Verantwortung.

18-2. Die Schule übernimmt keinerlei Verantwortung, wenn dem Lehrer entsprechend den folgenden Artikeln ein Schaden entsteht.
(1) Unterbrechung, Beendigung, Änderung und Erweiterung dieses Service
(2) Beendigung des Angebots dieses Service oder Auflösung des Lehrervertrages
(3) Aktualisierung und Erweiterung dieses Service
(4) Handlung oder Unterlassung eines anderen Lehrers oder eines Dritten

18-3. Die Schule übernimmt keinerlei Garantie, dass die Vorlesungsapp ununterbrochen genutzt werden kann oder keine Störungen, Beeinträchtigungen usw. auftreten.

18-4. Sowohl online als auch offline erfolgt der Kontakt mit Nutzern, die diesen Service für andere als die angedachten Ziele nutzen und der Kontakt mit anderen Lehrern ausschließlich auf eigene Verantwortung und die Schule übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung.

19. Änderung des Regelwerks

19-1. Wenn die Schule dies als notwendig erachtet, kann dieses Regelwerk geändert werden. Erfolgt eine Änderung dieses Regelwerkes, wird der Gültigkeitszeitraum sowie der Inhalt des aktualisierten Regelwerkes auf dieser Website angezeigt oder es erfolgt eine Benachrichtigung des Lehrers. Erfordert der Inhalt einer Änderung allerdings gemäß gesetzlicher Bestimmung die Zustimmung des Lehrers, wird dessen Zustimmung auf eine von der Schule festgelegte Art und Weise eingeholt.

20. Geschäftsübergabe

20-1. Wenn die Schule die diesen Service betreffenden Geschäfte an ein anderes Unternehmen übergibt, können die Rechte an der Nutzung dieses Service, die Rechte und Pflichten auf Grundlage dieses Regelwerkes sowie die Registrierungsdaten, persönlichen Daten und andere Daten der Nutzer infolge dieser Geschäftsübergabe an den Geschäftsnachfolger übergeben werden und die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers hierzu wird durch diesen Artikel abgedeckt. Des Weiteren beschränkt sich die in diesem Artikel festgelegte Unternehmensübergabe nicht ausschließlich auf eine normale Unternehmensübergabe, sondern erstreckt sich auch auf den Fall, dass das Unternehmen aufgeteilt und ein Teil davon verlagert wird.

21. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

21-1. Auf dieses Regelwerk wird japanisches Recht angewendet.

21-2. Für sämtliche aus diesem Regelwerk entstehende oder damit in Verbindung stehende Streitigkeiten wird das Landgericht Tokyo als ausschließlich zuständiger Gerichtsstand festgelegt.

II. Besondere Bestimmungen für Privatkurse

22. Unterrichtsgebühr

22-1. Die Unterrichtsgebühr legt der Lehrer selbst fest.

22-2. Der Lehrer kann seine Unterrichtsgebühr nach eigener Einschätzung jederzeit ändern und diese gilt ab dem Tag der Veröffentlichung auf dieser Website (Tag der Änderung der Unterrichtsgebühr). Allerdings gilt diese geänderte Unterrichtsgebühr für Unterrichtsteilnehmer, deren Unterrichtsverträge zu einem Zeitpunkt vor dem Tag der Änderung der Unterrichtsgebühr abschließend zustande gekommen sind, erst für die Rechnungen ab dem Monat, der den Tag zwei Monate nach dem Tag der Änderung der Unterrichtsgebühr enthält.

23. Unterrichtsvergütung usw.

23-1. Der Lehrer zahlt an die Schule eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 20% der Unterrichtsgebühr.

23-2. Die Schule zieht die obige Vermittlungsgebühr nach Empfang der auf Grundlage der Angaben des Lehrers berechneten monatlichen Unterrichtsgebühr ab und zahlt die Unterrichtsvergütung an den Lehrer.

24. Nutzung der Unterrichtsmaterialien

24-1. Der Lehrer kann nach Einholung der Zustimmung des Unterrichtsteilnehmers nach eigenem Ermessen auch andere Materialien als die handelsüblichen Übungsbücher (unten als „zusätzliche Materialien“ bezeichnet) verwenden.

24-2. Sollte im Zuge der Verwendung zusätzlicher Materialien oder aufgrund anderer Faktoren als dem Kauf eines Übungsbuches eine Zahlung des Unterrichtsteilnehmers notwendig sein, muss die Zustimmung des Unterrichtsteilnehmers nach ausführlicher Erklärung des genauen Preises, Verwendungszweckes usw. im Voraus eingeholt werden.

25. Besondere Bestimmungen für Privatunterricht in Präsenz

25-1. Der Ort, an dem der Unterricht in Präsenz stattfindet (unten als „Unterrichtsort“ bezeichnet) wird bis zum Unterrichtstag vom Lehrer festgelegt und dem Unterrichtsteilnehmer mitgeteilt.

25-2. Kann der Unterrichtsort nach seiner Bekanntgabe aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht genutzt werden, kann der Unterrichtsort nach Einschätzung des Lehrers geändert werden und der Unterrichtsteilnehmer wird hiervon direkt benachrichtigt.

25-3. Konnte eine Unterrichtsstunde aufgrund einer Änderung des Unterrichtsortes nicht zur geplanten Zeit beginnen, kann die Unterrichtszeit ausschließlich im Falle des Einverständnisses von Unterrichtsteilnehmer und Lehrer verlängert werden.

25-4. Auslagen für Getränke oder Essen usw. in einem Café, Gebühren für einen Unterrichtsort sind als Auslagen für den Eigenbedarf selbst zu tragen.

III. Besondere Bestimmungen für Konversationskurse

26. Unterrichtsvergütung usw.

26-1. Die Festsetzung des genauen Betrages der Vergütung für eine Unterrichtsstunde erfolgt durch die Schule.

IV. Besondere Bestimmungen für Übungskurse

27. Angebot des Unterrichts

27-1. Grundsätzlich wird Line als Vorlesungsapp genutzt. Falls eine Nutzung von Line aufgrund einer Störung usw. nicht möglich sein sollte, kann E-Mail genutzt werden.

27-2. Wenn der Lehrer feststellt, dass der Schüler den festgelegten Umfang des Unterrichtsstoffes in großem Maße überschreitet, muss die Schule schnellstmöglich informiert werden.

28. Unterrichtsvergütung usw.

28-1. Die Festsetzung des genauen Betrages der monatlichen Vergütung erfolgt durch die Schule.

V. Besondere Bestimmungen für Gruppenunterricht

29. Unterrichtsvergütung usw.

29-1. Die Festsetzung des genauen Betrages der monatlichen Vergütung erfolgt durch die Schule.

Erstellt am 5. Juni 2020